Leistungen


Als vereidigte Übersetzerin bin ich befugt, öffentliche Urkunden und Schriftstücke zu übersetzen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit gemäß § 142 Abs. 3 ZPO zu bescheinigen.

Was genau heißt das?

Eine Übersetzung gilt dann als richtig und vollständig, wenn dies von dem
Übersetzer bescheinigt wird. Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung
gesetzt, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers
angegeben und von ihm unterschrieben und gestempelt werden. Ich bin
verpflichtet, die mir übertragenen Aufgaben gewissenhaft und
unparteiisch zu erfüllen sowie die Verschwiegenheit zu bewahren. In
diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bei Nutzung von Übersetzungs-Tools
der Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer Daten selbstverständlich
gewährleistet ist.

Vorzugsweise übersetze ich aus dem Spanischen bzw. Englischen in die
Muttersprache, je nach Textart übersetze ich aber auch in die Fremdsprache.

Für beglaubigte Übersetzungen in weiteren Sprachen empfehle ich Linguation

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